Wer muß für die Reparatur / Austausch aufkommen ?
Der Vermieter oder der Mieter ?
Das Gearät ist nach knappen 4 Monaten Mietverhältnis ausgefallen.
Grundsätzlich ist im Mietvertrag festgehalten das das Mietobjekt (Haus) renovierungsbedürftig ist und kleinere reparaturn vom Mieter zu tragen sind.
Allerdings bin ich selbst der Ansicht das ein Ersetzen des Durchlauferhitzers diesen Rahmen sprengt (ca. 600€), der Vermieter meint lediglich das er nicht verantwortlich ist und hat “nur” angeboten die hälfte der Kosten zu tragen (er meint das gehört zu Renovierungsbedürftig)
Hat wer eine Lösung dafür ?
(Wenn möglich mit Gerichtsurteil)
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Juni 26th, 2010
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